Bhutan Insight
Inh. Gabriele Maite Baumann
Neureutherstraße 27, 80799 München

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, Bhutan Insight als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und Ihnen als diejenige Person, die uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet sowie den Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie diese AGB zu kennen und zu akzeptieren. Die AGB gelten für alle Leistungen mit Ausnahme von als „vermittelt“ gekennzeichneten Leistungen; die Bedingungen für diese Leistungen finden Sie in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.

Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bhutan Insight bezeichnet.

Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ist derjenige, der durch den Reisevertrag berechtigt ist, unsere zu erbringenden Leistungen, in Anspruch zu nehmen.

Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages.

Abschluss des Reisevertrages
1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende Bhutan Insight den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung zur betreffenden Reise verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form (Email) erfolgen.
2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat.
3. Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Hierfür bedarf es keiner besonderen Form. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tage nach Zugang des Angebotes, anzunehmen. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsabschluß eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt, der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotelbeschreibungen von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von demjenigen in Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von Bhutan Insight vor. An dieses ist Bhutan Insight 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

Leistungen / Leistungsänderungen 
1. Umfang und Art der von Bhutan Insight vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung zu der betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung, einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.
2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich Bhutan Insight ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Bhutan Insight nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten gegenüber Bhutan Insight erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden Betrag heraufgesetzt werden.
5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Bhutan Insight verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Änderungstermin verlangt wird, ist unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%  ist der Kunde berechtigt kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.

Vertragspflichten / Zahlung des Kunden
1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein). Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und dem vollständigen Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig und unaufgefordert zu leisten.
3. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diesen binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
3. Wird der fällige Reisepreis (Anzahlung und/oder Restzahlung) trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht geleistet, ist Bhutan Insight berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer orientieren, es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, daß uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
4. Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzteilnehmer
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Bhutan Insight.
2. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt Ersatzpersonen zu stellen, die in alle Rechte und Pflichten Ihres Reisevertrages eintreten. Wir sind berechtigt. die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Diese gehen zu Lasten des zurückgetretenen Teilnehmers. Wir können dem Wechsel dieser dritten Person widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
3. Bei einem Reiserücktritt werden folgende pauschalierte Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Gesamtreisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtreisepreises
bis   8 Tage vor Reisebeginn 70% des Gesamtreisepreises
bis   1 Tag vor Reisebeginn 90% des Gesamtreisepreises
bei Nichtantritt am Abreisetag 100% des Gesamtreisepreises

Sollten durch den jeweiligen Leistungsträger (z.B. bei Flussreisen/Schiffsreisen oder Safaris) im Einzelfall höhere Stornokosten entstehen, so wird Bhutan Insight diese mit der Buchungsbestätigung mitteilen. Bhutan Insight ist berechtigt, diese entsprechend an den Kunden weiterzugeben.
Dem Kunden bleibt des unbenommen, nachzuweisen, daß überhaupt ein oder wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
4. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis 8 Wochen vor Reisebeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen der oben genannten Stornogebühren und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
5. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich und hat für die Zusatzkosten selbst aufzukommen.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
1. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Bhutan Insight vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist bis spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet.
2. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Bhutan Insight ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Bhutan Insight den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die Bhutan Insight aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

Kündigung wegen höherer Gewalt
1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Bhutan Insight den Vertrag kündigen.
Solche  Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
2. Bhutan Insight kann für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bhutan Insight ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung, Reiseversicherungen
1. Die vertragliche Haftung von Bhutan Insight für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge etc) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind alle von Reiseleitern vermittelte Ausflüge, Besichtigungen Fremdleistungen).
Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
2. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und /oder einer Auslandskranken-Versicherung mit Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherungen sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
3. Da die Teilnahme an Wanderungen, Bergbesteigungen, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnliche mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen zu Gesundheitsrisiken führen kann, empfiehlt Bhutan Insight Ihnen, selbst zu prüfen oder ggf. durch einen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob Ihre körperliche Konstitution die Teilnahme an der gewählten Reise zulässt.

Mängelanzeige, Abhilfe
1. Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen um Abhilfe zu ersuchen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Reiseleitung oder an die von uns aufgeführten Stellen. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
2. Sofern Sie schuldhaft unterlassen einen Mangel anzuzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde  nicht abhelfen konnten, so haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei Bhutan Insight die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bhutan Insight kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird.
3. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen und Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.

Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter:

Bhutan Insight
Neureutherstraße 27
80799 München
Tel: 0049 (0) 89-27 30 680
E-Mail: kontakt@bhutaninsight.de

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstellen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
1. Bhutan Insight informiert Bürger der Bundesrepublik Deutschland über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlich werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haftet Bhutan Insight nicht. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
3. Sollten Vorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Bhutan Insight den Kunden mit den entsprechenden Stornogebühren belasten.

Ausführende Fluggesellschaft
1
. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

2. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren.
Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.

Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.

Schlußbestimmungen
1.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, München.
Gerichtstand ist – sofern Sei und/oder die  Reisenden Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, der Sitz von Bhutan Insight – München.
2. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.

Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Bhutan Insight trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Bhutan Insight hat eine Insolvenzabsicherung mit Schmetterling Reiseversicherung GmbH, Hauptstraße 26, 91320  Ebermannstadt abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Versicherung kontaktieren (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 533-0, Link: Sicherungsschein), wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Bhutan Insight verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Stand: Juni 2022