Sehr geehrte Kunde von Bhutan Insight, sollten Sie Fragen zu unseren ausführlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben oder manchen Punkt nicht verstehen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die nachstehenden AGB von Bhutan Insight sind Grundlage des zwischen Ihnen und Bhutan Insight zustande kommenden Pauschalreisevertrages (nachfolgend Reisevertrag) und erfüllen und ergänzen damit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff. BGB sowie Artikel 250 und 252 des EGBGB. Tritt Bhutan Insight als Vermittler von Reiseleistungen auf, dann gelten die AGB des jeweiligen Leistungsträgers.

Wir weisen darauf hin, daß Buchungen von Pauschalreisen z.B. telefonisch, per Email nicht nach den §§312 ff. BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Bhutan Insight und dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist. es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Es gelten somit die gesetzlichen Rücktrittsregelungen gem. Ziffer 5.

1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1. Mit einer schriftlichen oder fernmündlichen Reiseanmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages Bhutan Insight verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat.
1.3. Sofern der Kunde und die mitreisenden Personen nicht personenidentisch sind, haften die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldeten Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
1.4. Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Bhutan Insight den Abschluß eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Hierfür bedarf es keiner besonderen Form.

2. Bezahlung und Reiseunterlagen
2.1. Mit dem Abschluß des Reisevertrages und der Übermittlung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Bei gesonderten Reisen kann der Anzahlungsbetrag auch höher liegen.
2.2. Sind im Angebot Flüge enthalten, die nach bestätigter Buchung sofort ausgestellt werden müssen, behält sich Bhutan Insight das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt fällig.
2.3. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und dem vollständigen Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig und unaufgefordert auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das angegebene Bankkonto von Bhutan Insight zu leisten. Flugtickets und Versicherungsprämien können mit Kreditkarte bezahlt werden.
2.5. Bhutan Insight ist nur dann berechtigt vom Kunden Zahlungen zu fordern oder anzunehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB besteht. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen vom Kundengeldabsicherer ausgestellten Sicherungsschein mit Name und Kontaktdaten.
2.6. Sofern der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheines nicht oder unvollständig zum jeweiligen Fälligkeitstag geleistet hat, ist Bhutan Insight berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit den in Ziff. 5ff. geregelten Stornokosten zu belasten.
2.7. Prämien für Versicherungen, Storno- und Umbuchungskosten sind nach Rechnungsstellung umgehend fällig.
2.8. 14 Tage vor Abreise erhält der Kunde die Reiseunterlagen durch Bhutan Insight. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen umgehend auf Richtigkeit (Name, Reisedaten, Reiseziel, Hotel etc.) zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich Bhutan Insight zu melden.
2.9. Falls Bhutan Insight vor Übersendung der Flugtickets dem Kunden Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Gleiches gilt auch für Festivaldaten, die jederzeit und auch kurzfristig durch die örtlichen Stellen geändert werden können.
2.10. Vor Eingang der vollständigen Zahlung werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.

3. Leistungen / Leistungsänderungen
3.1. Umfang und Art der von Bhutan Insight vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung zu der betreffenden Reise in Verbindung mit dem individuellen Angebot, der Website von Bhutan Insight, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung, einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderleistungen.
3,2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von Bhutan Insight nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich Bhutan Insight ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Bhutan Insight nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden und auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderungen unterrichten.
3.5. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250§3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Kunde berechtigt innerhalb einer von Bhutan Insight gesetzten, angemessenen Frist
– ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten oder
– die mitgeteilten Änderungen der Reiseleistung oder Abweichung anzunehmen.
Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die Änderung/Abweichung als angenommen.

4. Preiserhöhungen
4.1. Bhutan Insight behält sich Preishöhungen vor, sofern diese bei Vertragsabschluß noch nicht eingetreten oder vorsehbar waren:
– Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoff- und Benzin, Fahrzeugänderung)
– neu eingeführte oder erhöhte Gebühren (Nationalpark- und Trekkinggebühren, Permits, Flughafengebühren)
– staatlich vereinbarte Kostenerhöhungen (Eintrittsgebühren, Tourismusabgabe, Mehrwertsteuer)
4.2. Bei Wechselkursänderung nach Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden wie er sich für Bhutan Insight erhöht hat.
4.3. Im Fall einer nachträglichen Reisepreiserhöhung wird Bhutan Insight den Kunden unverzüglich und schriftlich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% des Gesamtreisepreises liegt eine Vertragsänderung vor und der Kunde hat das Recht innerhalb von 5 Tagen kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen (jeweils in schriftlicher Form). Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

5. Rücktritt
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Bhutan Insight.
5.2. Nach dem Rücktritt verliert Bhutan Insight den Anspruch auf den Reisepreis.Stattdessen fallen folgende allgemeine Stornopauschalen auf den Reisepreis an:
– bis zum 60.Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 31.Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 75%
– bis zum 7.Tag vor Reisebeginn 80%
– bis zum Abreisetag und bei Nichtantritt der Reise 95%

Flüge, Komfort-/Deluxe-/Luxushotels, Gruppenreisen, Safaris, Flußreisen können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen. Bhutan Insight wird bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen.

6. Umbuchung durch den Kunden vor Reiseantritt, Ersatzperson
6.1. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Änderung hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen nötig ist. Eine solche Umbuchung ist für den Kunden kostenfrei.
6.2. Sofern Bhutan Insight auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt und diese überhaupt möglich ist, werden die entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- und Stornokosten für gebuchte Flüge, Übernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen anfallen. Diese nachweisebare Aufwendungen werden dem Kunden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso Kosten bei Neubuchung oder abweichenden Saisonzeiten.
6.3. Bis 2 Wochen vor Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson stellen, die in alle Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Die entstandenen Mehrkosten durch den Eintritt der Ersatzperson sind vom zurückgetretenen Kunden an Bhutan Insight zu zahlen. Im Übrigen haften Ersatzperson und der zurückgetretene Kunde Bhutan Insight gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden anfallenden Mehrkosten.
6.4. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich und hat für die Zusatzkosten selbst aufzukommen.

7. Rücktritt und Kündigung durch Bhutan Insight
7.1. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Bhutan Insight vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Bhutan Insight unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Im Falle einer Reiseabsage werden die bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2. Bhutan Insight kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Bhutan Insight nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bhutan Insight behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen sowie nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen, einschließlich der Erstattungen durch den Leistungsträger vor. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Bhutan Insight haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf höherer Gewalt und auf nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. durch Krieg, Streik, Entzug von Landrechten, Unruhen im Land, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Epidemien oder andere Umstände), wenn die Reiseleistung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Dann kann sowohl der Kunde als auch Bhutan Insight den Vertrag kündigen.

Insoweit wird auf §651h Abs. 4 Nr 2 BGB verwiesen.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden & Gewährleistung
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Bhutan Insight oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. E-Tickets, Hotelvoucher, Leistungsvoucher) nicht innerhalb der von Bhutan Insight mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen 
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist jedoch dazu verpflichtet unverzüglich den Reisemangel Bhutan Insight anzuzeigen wie auch dem Vertretr vor Ort bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von Bhutan Insight nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Bhutan Insight sind den Reiseunterlagen zu entnehmen.
Der Vertreter von Bhutan Insight vor Ort ist beauftragt Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Unterläßt der Kunde einen Mangel mündlich und schriftlich anzuzeigen und konnte Bhutan Insight deshalb keine Abhilfe schaffen, so besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz Bhutan Insight gegenüber.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels nach $651i BGB kündigen, so hat er Bhutan Insight zuvor eine angemessen Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Bhutan Insight verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckschäden und Gepäckverspätung
a)
Der Kunde hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung UNVERZÜGLICH VOR ORT der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Fluggesellschaften lehnen i.d.R. Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Bhutan Insight, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet den Kunden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadensanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gem. lit.a).

10. Haftung seitens Bhutan Insight
10.1.
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder die Kündigung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Bhutan Insight nicht zu vertreten hat
10.2. Vertragliche Schadensersatzansprüche
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Bhutan Insight herbeigeführt wird oder soweit Bhutan Insight für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche Haftung für Sachschäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.3. Deliktische Schadensersatzansprüche
Die in Ziff. 9 geregelten Haftungsbeschränkungen auf den dreifachen Reisepreis gilt auch für Schadensansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung. die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
a) Bhutan Insight haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang  mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder im Reiseland gebucht werden und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung nicht vereinbart und enthalten sind.
b) Für Angaben aus Hotelprospekten, die der Kunde sich von Dritten besorgt, übernimmt Bhutan Insight keine Haftung. Bei „Rail&Fly“ handelt es sich nicht um eine von Bhutan Insight zu erbringende Leistung. Die Leistung versteht sich als ein Angebot der Deutschen Bahn. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind Verspätungen und Ausfälle nie ganz auszuschließen, für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen/Bahnhof ist der Reisende selbst verantwortlich.
c) Da die Teilnahme an Wanderungen, Bergbesteigungen, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnliche mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen zu Gesundheitsrisiken führen kann, empfiehlt Bhutan Insight selbst zu prüfen oder ggf. durch einen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob die körperliche Konstitution die Teilnahme an der gewählten Reise zulässt..

11. Beschränkung der Haftung, Anzeigefristen und Verjährung
11.1. Die vertragliche Haftung von Bhutan Insight für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2. Bhutan Insight haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Aufführungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, daß diese für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Bhutan Insight sind. Bhutan Insight haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens Bhutan Insight ursächlich waren.
11.3. Bhutan Insight haftet nicht für Leistungen, die durch den Kunden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Bhutan Insight oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.
11.4. Vertragliche Ansprüche sowie sonstige Ansprüche, die auf einer fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von Bhutan Insight oder einer eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Bhutan Insight beruhen, verjähren in zwei Jahren.
11.5. Die Verjährung nach Ziff. 11.1 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach der vertraglichen Vereinbarung enden sollte. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
11.6. Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustration etc haftet Bhutan Insight nicht.

12. Pass-, Visa-, Medikamentenvorschriften
12.1. Bhutan Insight informiert den Kunden über allgemeine Paß- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und  Devisenvorschriften. Dies gilt auch für die Verfügbarkeit von Medikamenten am Bestimmungsort und Einfuhrbestimmungen von Medikamenten, die der Kunde während der Reise benötigt.
Für Angehörige anderer Staaten oder Doppelstaatsbürgerschaft gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Hier obliegt es dem Kunden sich rechtzeitig zu informieren.
12.3. Bhutan Insight haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatischen Vertretungen, auch dann nicht, wenn Bhutan Insight mit der Besorgung beauftragt wurde.
Sollten Vorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, so hat der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten oder die Zahlung der Rücktrittskosten zu tragen.
12.4. Wird dem Kunden die Einreise ins Reiseland verweigert aus Gründen die nicht in der Verantwortung von Bhutan Insight liegen, dann haftet Bhutan Insight nicht. Zusatzkosten oder Stornokosten gehen zulasten des Kunden.

13. Ausführende Fluggesellschaft
Bhutan Insight informiert den Kunden bei Buchung entsprechen der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung bzgl. sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.1. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt  Bhutan Insight die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Bhutan Insight wird den Kunden über den Wechsel unverzüglich informieren.
13.2. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. Black List), gibt es auf https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban(index_de.htm

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Abschluß des Reisevertrages ist München. Es gilt deutsches Recht.
14.2. Bhutan Insight weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Bhutan Insight nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Bhutan Insight weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

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Reiseveranstalter:
Bhutan Insight
Inh. Gabriele Maite Baumann
Neureutherstraße 27, 80799 München
Telefon: +49 (0)89 27 30 680
E-Mail: kontakt@bhutan-insight.de
https://www.bhutan-reisen.net/

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Datenschutzhinweise:
Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger, Hotels, Fluggesellschaften) übermittelt. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung.

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Reiseversicherungen:
Bhutan Insight empfiehlt generell den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung inkl. Reiseabbruch und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Diese Kosten sind nicht im Reiseangebot enthalten.

Stand: Juni 2023